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Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

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Brandenburg, Jänschwalde: Farbenprächtig leuchtet der Sonnenaufgang hinter einem Absetzer für Abraum im Braunkohletagebau Jänschwalde der Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG). Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg soll bis Ende 2028 vom Netz gehen.
Um die Klimaziele zu halten, muss Europa aus der Kohle aussteigen. Ein obskurer Vertrag könnte das nicht nur erschweren, sondern auch sehr teuer machen. © Patrick Pleul / dpa

Ein wenig bekannter Vertrag könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das zeigen monatelange Recherchen von „Investigate Europe“ und BuzzFeed News Deutschland.

Von Nico Schmidt, Investigate Europe

Die Klimakrise ist überall in Yamina Sahebs Wohnung. Bücher über das fossile Zeitalter, Aufsätze und Dokumente stapeln sich auf dem Couchtisch, auf ihrem Arbeitstisch und sogar auf dem Klavier. Dazwischen steht die elegante Frau mit kurzen Haaren, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen obskuren Vertrag bekannt zu machen. Kaum jemand hat je von diesem Vertrag gehört – und dass, obwohl er darüber entscheiden könnte, ob es den EU-Staaten gelingt, die Klimakrise zu bewältigen.

Mehr als ein Jahr lang hat Saheb am Energiecharta-Vertrag (ECT) mitgearbeitet, einem Vertrag, der es Energieunternehmen erlaubt, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigungen zu verklagen, wenn sie sich nicht fair behandelt fühlen. Der Vertrag sollte einst Konzerne schützen, die in Staaten mit unsicherer Rechtslage investieren. Doch nun zeigt sich: Investoren können den schwammigen Vertragstext auch nutzen, um gegen neue Klimagesetze zu klagen.

Regierungen müssen eigentlich möglichst schnell aus Kohle, Öl und Gas aussteigen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Doch der Charta-Vertrag erlaubt es den großen Energieunternehmen, gegen solche Ausstiegsbeschlüsse zu klagen und hohe Entschädigungen zu fordern. 

Das sogenannte Sekretariat des Energiecharta-Vertrages betreut den Vertrag, arbeitet an der Modernisierung und wirbt um neue Mitglieder. Yamina Saheb leitete dort die Abteilung für Energie-Effizienz. Als sie untersucht, ob man den Vertrag grüner machen kann, bekommt sie Gegenwind. „Binnen weniger Monate konnte ich zeigen, dass es unwahrscheinlich ist, diesen Vertrag mit dem Abkommen von Paris in Übereinstimmung zu bringen“, sagt Saheb. 

Glaubt man Saheb, würde das heißen, ihr ehemaliger Arbeitgeber arbeitet wissentlich gegen das weltweit vereinbarte 1,5-Grad-Ziel. Und das mit dem Segen der Europäischen Union, die das Sekretariat mitfinanziert. Das Engagement von Saheb geht dem Sekretariat offenbar zu weit. Sie wird entlassen.

Eine elegante Frau mit kurzen dunklen Haaren sitzt an einem Tisch mit Büchern und schaut in die Kamera.
Yamina Saheb hat für den Energiecharta-Vertrag gearbeitet – und bekämpft ihn jetzt. © Axelle de Russé für Investigate Europe

Doch das Thema lässt Saheb nicht los. Sie beginnt, sich mit der Klimakrise zu beschäftigen, liest Bücher, sammelt Unterlagen und analysiert Daten, um den Vertrag zu bekämpfen. In Artikeln und Aufsätzen setzt sie sich mit der Energiecharta auseinander. Sie spricht mit EU-Parlamentarier:innen, NGO-Mitarbeiter:innen und Journalist:innen wie uns – um zu verhindern, dass dieser Vertrag die EU für viele weitere Jahre an Öl, Gas und Kohle bindet. 

Der Energiecharta-Vertrag: einseitig, schwammig, geheim und bindend

Der Energiecharta-Vertrag ist ein bisher wenig bekannter Investitionsschutzvertrag. Unterschrieben haben ihn Anfang der 1990er Jahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Mittlerweile ist klar: Die Energiecharta hat eine ganze Reihe von Problemen. Der Vertrag ist einseitig, denn nur Unternehmen können Staaten verklagen. Der Vertrag ist schwammig formuliert und so ein Einfallstor für klagende Investoren. Die Schiedsgerichte tagen im Geheimen. Häufig ist weder die Klageschrift noch die Klageerwiderung bekannt. In einigen Fällen wird nicht einmal öffentlich, dass es überhaupt ein Verfahren gibt. Und wenn ein Staat von diesen geheim tagenden Gerichten zu einer Milliardenzahlung verurteilt wird, kann er sich nicht dagegen wehren. Eine Revision, eine Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht: kaum möglich.

BuzzFeed News Deutschland und „Investigate Europe“ haben eine Vielzahl interner Dokumente gesichtet und monatelang in ganz Europa mit zahlreichen Expert:innen, Anwält:innen, Aktivist:innen, Politiker:innen sowie ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter:innen des zuständigen Energiecharta-Sekretariats gesprochen. 

Unsere Recherchen zeigen, dass der Vertrag die EU-Staaten hunderte Milliarden Euro kosten könnte. Erste Beispiele machen deutlich, dass Investoren den Vertrag nutzen, um EU-Staaten einzuschüchtern und Entschädigungen in Milliardenhöhe fordern. Aus Angst davor schwächen Länder ihre Klimagesetze ab. 

Unseren Recherchen zufolge hat auch die Bundesregierung offenbar erst vor wenigen Tagen einem Kohle-Unternehmen hunderte Millionen Euro garantiert, weil sie sich vor einer Klage nach dem Energiecharta-Vertrag fürchtet.

Zwar haben einige Länder die Gefahr dieses Vertrages erkannt, aber es passiert wenig. Im Gegenteil: Das zuständige Energiecharta-Sekretariat, zum Teil verstrickt in schwere Interessenkonflikte, arbeitet erfolgreich daran, den Vertrag noch mächtiger zu machen.

Muss Europa bald hunderte Milliarden Euro an Energieunternehmen zahlen?

Der Vertrag könnte somit dazu beitragen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Klimaziele verpassen. „Investigate Europe“ hat für BuzzFeed News Daten ausgewertet, die zeigen, dass allein in den EU-Staaten fossile Infrastruktur im Wert von knapp 350 Milliarden Euro existiert, die unter den ECT fällt. Darunter Kohle- und Gaskraftwerke, Ölfelder oder Pipelines. 

Neben Yamina Saheb warnen deshalb inzwischen weitere Aktivist:innen vor der Gefahr, die vom Energiechartavertrag ausgeht. Im Gespräch mit „Investigate Europe“ und Buzzfeed News sprechen Dutzende Aktivist:innen, Politiker:innen, Jurist:innen und Wissenschaftler:innen von einer Klagewelle, wenn die EU-Staaten ambitionierte Klimagesetze beschließen. Dabei handelt es sich um kein fernes Zukunftsszenario. Die Klagewelle hat bereits begonnen.

Eine beleuchtete Ölplattform in der Nordsee vor Norwegen im Abendlicht.
Vor Italiens Trabocchi-Küste sollten Ölplattformen entstehen (hier eine Plattform in Norwegen), doch Bürgerproteste sorgten für ein Verbot. © Carina Johansen / dpa

Im Osten Italiens vor der Trabocchi-Küste befindet sich tief unter der Adria eines der größten Öl-Felder des Mittelmeers, die Ombrina Mare. Dort sollen 166 Millionen Barrell Öl im Wert von gut 7,5 Milliarden Euro lagern, ein Fünftel des deutschen Jahresverbauchs. Als im Jahr 2008 eine Plattform für Testbohrungen errichtet wird, beginnen die Küstenbewohner, sich zu wehren. Trotzdem erwirbt der britische Investor Rockhopper im Jahr 2014 die Förderlizenz für das Ölfeld. Dagegen demonstrieren weniger als ein Jahr später, im März 2015, mehr als 60.000 Menschen. Sie fürchten, dass die Ölförderung das Ende bedeuten würde für die Natur, den traditionellen Fischfang und den Tourismus. 

Um einem Referendum zuvor zu kommen, verbietet die italienische Regierung wenige Monate später die Ölförderung aus küstennahen Gebieten, zu denen auch die Ombrina Mare zählt. Der britische Investor Rockhopper reicht daraufhin eine ECT-Klage bei dem Washingtoner Schiedsgericht ICSID ein – gegen das Land Italien. 

Eigentlich war der ECT-Vertrag einst entwickelt worden, um westliche Investoren in ehemaligen Sowjetrepubliken mit unsicherer Rechtslage abzusichern. Neben der EU gehören zu den 55 Vertragsparteien auch Staaten wie Albanien, Kasachstan oder die Ukraine. Doch dass ein europäischer Investor innerhalb der EU gegen einen EU-Staat klagt, ist keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil: Es scheint, so legen es die unvollständigen Statistiken nahe, mittlerweile die Regel zu sein.

RWE verklagt die Niederlande auf 1,4 Milliarden Euro Entschädigung

Im Vordergrund ist Wasser zu sehen, im HIntergrund ein großes Kraftwerk mit Dampf – und daneben Windräder.
1,4 Milliarden Euro verlangt RWE für die Abschaltung eines Kraftwerks in den Niederlanden und klagt auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages. © Holger Hollemann / dpa

So wurde Anfang Februar dieses Jahres bekannt, dass der deutsche Energie-Gigant RWE vor einem Schiedsgericht gegen die Niederlande klagt. Wegen des niederländischen Kohleausstiegs darf RWE in seinem Kraftwerk Eemshaven ab 2030 keine Kohle mehr verfeuern. Dafür hatte der Staat dem Konzern eine Entschädigung von angeblich einer halben Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Doch die reichte RWE offenbar nicht. Das Unternehmen klagt nun auf eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Weitere Details bleiben geheim. RWE teilt auf Anfrage mit, es wolle sich „zu diesem Zeitpunkt nicht weiter äußern“.

Bekannt sind bis heute insgesamt 136 Energiecharta-Verfahren, davon stammen 107 allein aus den vergangenen zehn Jahren. In 74 Prozent dieser Fälle verklagte ein Investor aus der EU einen EU-Mitgliedsstaat. Von einem „historischen Irrtum“ spricht deshalb Markus Krajewski, Rechtswissenschaftler von der Uni Erlangen-Nürnberg. Die EU-Staaten, sagt er, hätten schon Anfang der 1990er Jahre ahnen können, dass der Vertrag einmal gegen sie selbst verwendet werden würde. Dieser Fehler könnte die europäischen Staaten nun teuer zu stehen kommen – und ehrgeizige Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Klimakrise ausbremsen.

Unternehmen können auch auf angeblich entgangene Gewinne klagen

Der Text der Energiecharta ist extrem vage gehalten. Er bleibt nicht nur schwammig, wenn es darum geht, weshalb Investoren Staaten verklagen können. Auch wie Entschädigungssummen berechnet werden, legt das Abkommen nicht präzise fest. So fordert der Ölkonzern Rockhopper vom italienischen Staat nicht nur die rund 23 Millionen Euro, die das Unternehmen in die Erschließung des Ölfeldes vor dem Verbot bereits investiert hatte. Rockhopper verlangt von der italienischen Regierung auch angeblich entgangene Gewinne von mehr als 200 Millionen Euro. „Idealerweise werden wir auch für die Gewinne entschädigt, die wir gemacht hätten, wenn wir das Ölfeld erschlossen hätten“, sagte Konzernchef Sam Moody 2017 auf einer Investorenkonferenz

Investoren nutzen die Energiecharta nicht, weil sie keinen anderen Rechtsweg zur Verfügung haben, sondern weil „sie viel mehr Geld gewinnen können“, sagt Pia Eberhardt, die für die NGO Corporate Europe Observatory zu Investitionsschutz arbeitet. Ordentliche Gerichte müssten verschiedene gesellschaftliche Rechte ausgleichen und würden auch „keine Entschädigung für entgangene zukünftige Gewinne anerkennen.“ Die hohen Entschädigungen seien ein Problem, sagt sagt die Rechtsanwältin der NGO Client Earth, Amandine van den Berghe, die seit Jahren Energiecharta-Verfahren beobachtet. Sie würden den Konzernen ein Werkzeug bieten, Staaten zu drohen und so deren Klimamaßnahmen zu verzögern.

Noch in diesem Frühjahr wollen die Schiedsrichter in Washington darüber entscheiden, ob Italien den Ölkonzern Rockhopper entschädigen muss. Der Rechtsanwalt Giacomo Aiello verteidigt Italien in dem Verfahren. Er fürchtet, dass ein Sieg Rockhoppers eine Klagewelle auslösen könnte. „Eine Niederlage in diesem Schiedsverfahren wäre sehr gefährlich“, sagt Aiello im Gespräch mit „Investigate Europe“. „Sie würde andere Konzerne, deren Förderprojekte vom Staat verboten wurden, ermutigen, Rockhopper nachzueifern.“ 

Noch gibt es nur wenige Energiecharta-Verfahren, die sich konkret gegen die Klimapolitik der Staaten richten – wie das von Rockhopper gegen Italien. Doch überall in Europa schrecken Regierungen auf. Sie fürchten, dass Investoren ihre Klimagesetze vor Schiedsgerichten anfechten werden.

Das Potenzial für Energiecharta-Klagen ist riesig. Auf Grundlage von Daten der Analysedienste „Global Energy Monitor“ und „Oil Change International“ hat „Investigate Europe“ für BuzzFeed News den Wert der fossilen Infrastruktur in Europa berechnet. Diese Infrastruktur fällt unter die Energiecharta und könnte damit Grund für Klagen gegen europäische Länder sein. Dazu gehören unter anderem Kohle- und Gaskraftwerke, Flüssiggas-Terminals sowie Öl- und Gasfelder in der EU, in Großbritannien und der Schweiz. Deren momentaner Wert beläuft sich den Berechnungen zufolge auf knapp 350 Milliarden Euro. Doch vor Schiedsgerichten könnten Investoren sogar noch höhere Summen fordern, wenn sie auf entgangene Gewinnerwartungen klagen – wie im Fall von Rockhopper.

Staaten weichen ihre Klimapolitik auf – aus Angst vor Energiecharta-Klagen

Nicht immer muss es zu einem Schiedsspruch kommen, um die Klimapolitik von Staaten zu beeinflussen. Es genüge bereits die bloße Klagemöglichkeit, warnt die Aktivistin Cornelia Maarfield, die für die NGO Climate Action Network Europe arbeitet und Kampagnen gegen Investitionsschutzverträge organisiert. „Weil Staaten rechtliche Konsequenzen fürchten, verwässern sie ihre Klimagesetzgebung, verschieben sie oder legen sie ganz auf Eis“, sagt Maarfield. Dieser Effekt von Investitionsschutzabkommen wird regulatory chill genannt. „Alleine die Existenz der Energiecharta gibt Unternehmen ein mächtiges Werkzeug.“ Investoren nutzen diese Möglichkeit, um Staaten offen zu drohen und so die Gesetzgebung zu beeinflussen. Das ist keine Dystopie, sondern schon jetzt Realität.

„Alles hängt zusammen“, sagt Nicolas Hulot zu den diversen Krisen.
Frankreichs früherer Umweltminister Nicolas Hulot wollte die Förderung fossiler Energieträger verbieten – und bekam Gegenwind. © BERTRAND LANGLOIS/AFP

Im Frühjahr 2017 ließ der damalige französische Umweltminister Nicolas Hulot ein neues Gesetz ausarbeiten. Er wollte in Frankreich die Förderung von fossilen Energieträgern vollständig verbieten. Kurz darauf bekam er einen Brief, den „Investigate Europe“ und BuzzFeed News hier veröffentlichen. Im Auftrag des Öl-Konzerns Vermilion schrieb eine Pariser Kanzlei: „Das Vorhaben verletzt Frankreichs Verpflichtungen als Mitglied des Energiecharta-Vertrags.“ Die Warnung blieb offenbar nicht ungehört. Die finale Version des Gesetzes erlaubte plötzlich die weitere Öl- und Gasförderung bis ins Jahr 2040.

Auch in Deutschland wird die Energiecharta mitgedacht, wenn neue Klimagesetze erarbeitet werden. Besonders deutlich wird das beim Kohleausstieg. Bis 2038 sollen hierzulande alle Kohlekraftwerke stillgelegt werden, so sieht es das Ausstiegsgesetz vor, das im vergangenen August verabschiedet wurde. Doch die Beamt:innen im Wirtschaftsministerium fürchteten offenbar, dass die Kraftwerksbetreiber mit Hilfe des Energiecharta-Vertrages dagegen klagen könnten. Das scheint die Bundesregierung um jeden Preis verhindern zu wollen. 

Deutschland hat aus Angst vor Klagen offenbar hunderte Millionen Euro verschenkt

Der Kohleausstiegsvertrag, den der Bund und die Energiekonzerne RWE und Leag Mitte Februar dieses Jahres unterzeichneten, enthält folgenden Paragrafen: „Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Gesellschaften auf Forderungen und Ansprüche aus dem Energiecharta-Vertrag verzichten.“ Investitionsschutzexperte Markus Krajewski sagt dazu: „Kein Unternehmen würde sein Recht auf eine Schiedsgerichtsklage aufgeben, ohne eine Gegenleistung zu fordern.“ 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sitzt an einem Tisch der Bundespressekonferenz
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zahlte dem Kohleunternehmen Leag 50 mal so viel wie von seinem Ministerium als Folgekosten berechnet worden war. Welche Rolle spielte der Energiecharta-Vertrag? © Kay Nietfeld / dpa

Wie viel Geld sie für den Klageverzicht zahlte, will die Bundesregierung nicht kommentieren. Eine Ahnung bekommt man bei der Lektüre einer internen Analyse im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Darin beziffern die Gutachter die durch den Ausstieg entstehenden Folgekosten für die zwei betroffenen Energieunternehmen mit rund 2,6 Milliarden Euro für RWE beziehungsweise lediglich rund 35 Millionen Euro für Leag. Tatsächlich bietet die Bundesregierung RWE mit 2,3 Milliarden Euro fast genau die zuvor berechnete Entschädigung an. Leag dagegen, dem ausländischen Unternehmen, das mit Hilfe des Energiecharta-Vertrages gegen Deutschland klagen könnte, bietet sie 1,735 Milliarden Euro an. Etwa 50-mal so viel wie vom Wirtschaftsministerium berechnet.  

Für die Berechnung nutzte die Bundesregierung eine sogenannte „formelbasierte Entschädigungslogik“. Wie darin unterschiedliche Faktoren gewichtet wurden und welche Rolle der Energiecharta-Vertrag dabei spielte, ist nicht öffentlich. Auf Nachfrage teilt die Bundesregierung jedoch mit: „Die Qualität und der Umfang des Rechtsbehelfsverzichts haben bei der Entschädigungsdiskussion sicherlich eine Rolle gespielt, sie waren jedoch nicht allein maßgeblich.” Im Klartext: Ja, die Regierung hat Leag auch so viel Geld gezahlt, weil sie Angst vor einer Energiecharta-Klage hatte. Doch wie viel Geld genau sie wegen des ECT zahlte, das will sie nicht sagen.

Vattenfall verlangt von Deutschland 6,1 Milliarden Euro für den Atomausstieg

Investoren nutzen die Energiecharta nicht nur, um gegen Klimamaßnahmen vorzugehen. Auch andere, wegweisende Entscheidungen werden von Unternehmen vor Schiedsgerichten angegriffen. Seit 2012 prozessiert der schwedische Staatskonzern Vattenfall gegen den deutschen Staat. Gegenstand der Klage sind zwei Atomkraftwerke des Energiekonzerns, welche dieser nach dem deutschen Atomausstieg nicht mehr nutzen kann. Auch dieses Verfahren findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwar konnten einige Anhörungen per Livestream verfolgt werden, doch wichtige Verfahrensdetails wie die Klageschrift kennen nur Eingeweihte. Dabei geht es um 6,1 Milliarden Euro, die der Energie-Riese vom deutschen Staat fordert.

Vattenfall
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall fordert mehr als sechs Milliarden Euro Entschädigung von der Bundesregierung und nutzt dafür den Energiecharta-Vertrag. © Christophe Gateau / dpa

Nach neun Jahren soll in diesem Frühjahr nun ein Urteil gefällt werden. Das verkündete unlängst der Vorsitzende des Schiedsgerichts, Jan Albert van den Berg. Neben ihm werden zwei weitere Schiedsrichter entscheiden. Sie alle sind Teil des exklusiven Zirkels von Wirtschaftsanwälten, der die Verfahren der Schiedsgerichte bestückt. Der Rechtswissenschaftler der Uni Nürnberg-Erlangen, Markus Krajewski, kritisiert dieses System, denn die Juristen würden fast ausschließlich aus Wirtschaftskanzleien stammen. „Deren Narrativ ist: Der Investor bringt Jobs und der Staat ist korrupt.“

Anwälte vertreten Unternehme und arbeiten parallel als Richter an den Schiedsgerichten

Einige der Schiedsrichter, die unabhängig urteilen sollen, vertreten in wechselnden Rollen auch Energiekonzerne. Einer der Anwälte im Vattenfall-Verfahren, Kaj Hober, war so etwa parallel als Schiedsrichter in einem ECT-Verfahren gegen Spanien tätig und beriet zeitgleich die Nord Stream 2 AG in deren Schiedsgerichtsverfahren gegen die Europäische Union. Hober will seine wechselnden Positionen auf Nachfrage nicht kommentieren.  

Zu den Rollenwechseln an Schiedsgerichten sagt der französische Schiedsrichter Pierre-Marie Dupuy im Gespräch mit „Investigate Europe“: „Ich glaube, dass es nicht gut ist und darauf beharre ich, wenn die Rollen des Schiedsrichters mit der des Anwalts verschmilzt.“ Dupuy hat selbst an vielen Energiecharta-Verfahren teilgenommen – auch an dem Verfahren zwischen dem britischen Öl-Investor Rockhopper und Italien. Schiedsrichter müssten sich für eine Rolle entscheiden, fordert er.

Das Energiecharta-Sekretariat weist die Kritik am Energiecharta-Vertrag zurück. Auf Nachfrage teilt Generalsekretär Urban Rusnák mit: „Der ECT erlaubt es nicht, Regierungen zu verklagen, nur weil sie versuchen, aus fossilen Brennstoffen auszusteigen.“ In der Vergangenheit hätten Schiedsgerichte bestätigt, dass Staaten „ein angemessenes Maß an regulatorischer Flexibilität“ beibehalten dürften, um „auf veränderte Umstände im öffentlichen Interesse“ zu reagieren, sagt Rusnak. „Der Energiecharta-Vertrag bevorzugt keine Investitionen in fossile Infrastruktur.“

Staaten wollen aussteigen, doch die EU-Kommission setzt auf Kohle, Öl und Gas

Längst haben auch Europas Staaten erkannt, dass sie dringend handeln müssen. Im Jahr 2019 beauftragten sie die Europäische Kommission, die Energiecharta zu modernisieren. Doch die Kommission kommt nur langsam voran. Erst im vergangenen Oktober, gut ein Jahr danach, machte sie einen Vorschlag, welche Art von Energie künftig vom Energiecharta-Vertrag geschützt werden sollen. Die Länder hatten die Kommission gebeten, den Vertrag deutlich grüner zu machen. 

Doch die Kommission will weiter bestehende Kohle-, Öl- und Gas-Infrastruktur schützen. Neue Gaskraftwerke und Pipelines könnten gar bis 2040 durch den Vertrag gedeckt werden. Dabei warnen Wissenschaftler längst davor, dass weitere Erdgas-Infrastruktur die europäischen Klimaziele gefährde. Die Klimaökonomin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Claudia Kemfert sagte „Investigate Europe“: „Jede Investition in fossile Infrastruktur, dazu gehören Erdgas-Pipelines und Flüssiggasterminals, wird eine verlorene Investition sein.“ 

Kraftwerke im Abendlicht.
Immer mehr EU-Staaten sehen die Klimaziele durch den Energiecharta-Vertrag in Gefahr. © Julian Stratenschulte / dpa

In den vergangenen Monaten stritten die Mitgliedsstaaten über die Pläne der Kommission. Mehrere Regierungen drängten darauf, die Position nachzubessern. Die Regierungen listeten ihre ambitionierten Vorschläge in einem Papier auf, das „Investigate Europe“ und BuzzFeed News hier veröffentlichen. Luxemburg und Österreich wollen Gaskraftwerke nur bis 2030 schützen. In den Sitzungen des EU-Rats drängten die Vertreter Frankreichs, Luxemburgs und Spaniens zudem auf einen deutlich ambitionierteren Grenzwert für den CO2-Ausstoß von Kraftwerken. Ohne Erfolg: Am 15. Februar 2021 präsentierte die Kommission die finale Position. Darin fanden sich ihre ursprünglichen Ausstiegsziele wieder. Lediglich bei den Grenzwerten machte sie kleine Zugeständnisse. So sollen künftig nur noch Kraftwerke mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 380 Gramm pro kWh geschützt werden. Doch selbst Steinkohlekraftwerke liegen noch unter diesem Grenzwert.

Dass sich Europas Staaten auf eine gemeinsame Linie geeinigt haben, heißt noch lange nicht, dass der Vertrag modernisiert werden kann. Seit einem Jahr tagt die Modernisierungsgruppe des Energiecharta-Vertrages. Im vergangenen Jahr kam die Runde viermal zusammen. Dabei ging es bisher um sehr grundsätzliche Fragen, etwa darum, wer künftig Anwalts- und Gerichtskosten tragen müsse. „Es ist unglaublich technisch“, sagt ein Diplomat, der an den Verhandlungen teilnimmt. „Wir haben 16 Tage sechs Stunden am Stück mit den Gesprächen verbracht.“ Mindestens zwei Jahre werde es seiner Schätzung nach noch dauern, bis es eine Einigung geben könnte. Anfang März ist die nächste Verhandlungsrunde.

Es ist höchst fraglich, ob es in zwei Jahren dann einen neuen Vertrag geben wird, der das Klima schützt, statt es zu gefährden. Alle Vertragsparteien müssten der neuen Vertragsfassung zustimmen, doch die japanische Regierung teilte bereits 2019 mit, sie sei der Auffassung, „dass es nicht notwendig ist, die derzeitigen Bestimmungen des ECT zu ändern“.

„Die EU muss raus aus dem Energiecharta-Vertrag“

Entnervt von den zähen Verhandlungen griffen mehrere französische Minister zu einem ungewöhnlichen Mittel. In einem Brief an die Kommission, den „Investigate Europe“ und BuzzFeed News hier veröffentlichen, ließen sie den Streit um die Modernisierung eskalieren. In dem Schreiben heißt es, die Modernisierung werde „wahrscheinlich erst in einigen Jahren“ abgeschlossen sein. Auch seien die Ziele der EU „weit davon entfernt“, erreicht zu werden. Frankreich will deshalb einen „koordinierten Austritt“ aus der Energiecharta „öffentlich diskutieren“. 

Anfang Februar äußerte auch die spanische Regierung ihre Bedenken. Eine Einigung zu erreichen, die den Zielen des Pariser Abkommens entspreche, scheine „nicht möglich“ zu sein, heißt es in einem Schreiben, das „Investigate Europe“ und BuzzFeed News hier veröffentlichen. Sollte es nicht gelingen, den Energiecharta-Vertrag in Einklang mit den europäischen Klimazielen zu bringen, sei ein Austritt die „einzige effektive langfristige Lösung“. 

Seit Jahren trommeln Aktivist:innen für einen solchen Austritt. Zuletzt schlossen sich ihren Forderungen knapp 100 EU-Parlamentarier:innen an. Bei den Charta-Verhandlungen dürfen die Mitglieder des EU-Parlaments nicht mitreden. Deshalb wandten auch sie sich im vergangenen September mit einem Brief an die Kommission, den Rat und die Mitgliedsstaaten. Den Brief veröffentlichen „Investigate Europe“ und BuzzFeed News hier. Wenn der Vertrag nicht bis Ende 2020 modernisiert sei, müsse die EU die Energiecharta verlassen, heißt es dort. 

Eine der Unterzeichnerinnen des Schreibens, die Grüne EU-Abgeordnete Anna Cavazzini, sagt auf Anfrage: „Die Zeit läuft uns davon, wir müssen nach Wegen suchen, um eher früher als später auszusteigen.” Der Vorsitzende des mächtigen Handelsausschusses des EU-Parlaments, Bernd Lange (SPD), sagt auf Anfrage: „Die EU muss raus aus dem Energiecharta-Vertrag, denn ich sehe nicht, dass eine vernünftige inhaltliche Überarbeitung möglich ist.“ Dann gibt es, so Lange, nur eine Konsequenz und zwar: „Den Energiecharta-Vertrag kündigen.“

Selbst nach einer Kündigung wäre die EU noch 20 Jahre im Vertrag gefangen

Doch selbst wenn sie wollte, so einfach könnte die EU die Energiecharta ohnehin nicht loswerden. Denn die Konstrukteure des Vertrages haben für diesen Fall vorgesorgt. In Artikel 47 der Charta hielten sie Anfang der 1990er Jahre fest, dass im Fall eines Austritts die „Bestimmungen dieses Vertrags über einen Zeitraum von 20 Jahren weiter“ gelten. Befürworter des Vertrags sprechen vom Sonnenuntergangsartikel. Gegner des Vertrags wie die Aktivistin Cornelia Maarfield von der Zombie-Klausel. 

Wegen dieses Zusatzes werde es keine einfache Lösung geben, warnt Maarfield, die für die NGO Climate Action Network arbeitet. Doch sie macht auch Hoffnung: „Wenn die EU, die Mitgliedsstaaten und Nachbarländer wie die Schweiz und Großbritannien gemeinsam aus dem Vertrag austreten würden, könnten sie die Klagemöglichkeit untereinander aufheben“, sagte Maarfield. Investoren aus der EU wäre es dann nicht mehr möglich, gegen EU-Staaten zu klagen. 

In den vergangenen Jahren verklagten in gut zwei Drittel aller Energiecharta-Verfahren EU-Investoren EU-Staaten. Nach Berechnungen von „Investigate Europe“ entfallen drei Viertel des Werts der fossilen Infrastruktur in der EU, deren Besitzer unter der Energiecharta klagen können, auf Investoren aus anderen EU-Ländern. Ein Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten würde also einen Großteil des Problems lösen. Doch dass es dazu kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Seit Jahren schwelt ein Streit über die Vereinbarkeit des Vertrags mit EU-Recht, dabei stehen sich die EU-Staaten in zwei Fraktionen unversöhnlich gegenüber.  

Während die EU-Staaten darüber streiten, wie sie mit der Energiecharta umgehen sollen, während Schiedsgerichte weiter Milliardenklagen verhandeln und während Yamina Saheb von ihrer Pariser Wohnung aus versucht, die Gegner des Vertrages zu unterstützen, arbeiten ihre Ex-Kolleg:innen daran, den Vertrag noch mächtiger zu machen. 

Das Energiecharta-Sekretariat, für das auch Saheb arbeitete, ist eine kleine Organisation mit etwa 25 Mitarbeiter:innen. Ihr Büro befindet sich im Westen Brüssels, unweit des europäischen Viertels. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der Energiecharta zu überwachen sowie die jährliche Mitgliederkonferenz zu organisieren. Seit einigen Jahren werben die Sekretariatsangestellten nun schon bei afrikanischen Regierungen dafür, der Energiecharta beizutreten. Das Sekretariat wolle in Länder expandieren, „die nur wenige Investitionsschutzverträge haben und nicht Teil des dichten Vertragsnetzes“ seien, sagt die Aktivistin Pia Eberhardt. Für die Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory analysiert sie den Energiecharta-Vertrag seit Jahren. Sollten die afrikanischen Staaten erst einmal Mitglied der Energiecharta sein, sagt Eberhardt, bestehe eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass sie ebenfalls verklagt werden.

Interessenkonflikte im Energiecharta-Sekretariat

Im Energiecharta-Sekretariat dürften die Interessen der afrikanischen Staaten nicht ausschließlich im Vordergrund stehen. Das legt die Nähe eines führenden Sekretariatsmitarbeiter zu fossilen Energiekonzernen nahe. 

Marat Terterov, immerhin Leiter der wichtigen Erweiterungsabteilung und mit der Anwerbung der afrikanischen Länder beauftragt, gründete vor fast zehn Jahren den „Brussels Energy Club“. Damals war Terterov schon mehrere Jahre lang Mitarbeiter des Energiecharta-Sekretariats. Geleitet wird der „Brussels Energy Club“ von einer früheren Gazprom-Managerin. Weitere Mitglieder sind Vertreter von Konzernen, die mit fossilen Brennstoffen handeln, wie ENI oder Gazprom. Auf Nachfragen zum „Brussels Energy Club“ antwortete Terterov nicht. In einer früheren schriftlichen Stellungnahme verwies er jedoch darauf, dass er mit dem Club kein Geld verdiene. 

Das Engagement verstößt gegen die Verhaltensregeln des Sekretariats, in denen es heißt, Mitarbeiter sollen „Situationen vermeiden, die zu tatsächlichen, vermeintlichen oder potenziellen Konflikten zwischen persönlichen Interessen und denen der Organisation führen könnten“. 

Doch damit nicht genug. Terterov gründete die Denkfabrik European Geopolitical Forum, die den „Gazprom Monitor“ veröffentlicht. Und er arbeitet nebenher für das Beratungsinstitut Global Resources Partnership. Deren Kunden sind unter anderem: der türkische Gaskonzern EgeGaz und BP. 

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„Investigate Europe“ ist ein europäisches Journalistenteam, das gemeinsam Themen von europäischer Relevanz recherchiert und europaweit veröffentlicht. Außer dem Autor arbeiteten an dieser Recherche mit: Wojciech Cieśla, Thodoris Chondrigiannos, Boryana Dzhamabzova, Ingeborg Eliassen, Juliet Ferguson, Maria Maggiore, Sigrid Melchior, Leïla Miñano, Oliver Moldenhauer, Paulo Pena, Harald Schumann and Elisa Simantke. IE wird von seinen Lesern sowie von folgenden Stiftungen unterstützt: Schöpflin-Stiftung, Rudolf-Augstein-Stiftung, Fritt Ord Foundation, Open Society Initiative for Europe, Gulbenkian Foundation, der Adressium Foundation und der Reva and David Logan Foundation. Mehr zu der Recherche sowie zusätzliche Interviews, weiterführendes Material und einen kostenlosen Newsletter gibt es auf der Seite von Investigate Europe.

Dieser Artikel ist das Ergebnis der Recherche eines Teams, das mittlerweile nicht mehr für BuzzFeed Deutschland arbeitet. Die aktuelle Redaktion von BuzzFeed News Deutschland erreichst du unter team@buzzfeed.de. Alle Beiträge von BuzzFeed News Deutschland findest du auf unserer News-Seite. Aktuelle Recherchen von BuzzFeed News Deutschland sind auf unserer Ressort-Seite aufgelistet. Hast du wichtige Hinweise für uns oder selbst was zu erzählen? Dann melde dich gerne bei uns. Auch über Feedback zu unseren Geschichten freuen wir uns.

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